Weitere Psychotherapieverfahren

Weitere Psychotherapieverfahren

Es sind derzeit drei sogenannte psychotherapeutische Richtlinienverfahren zur Behandlung zu Lasten der Krankenkassen zugelassen. Die Anbieter dieser Therapieverfahren sind approbierte und staatlich geprüfte Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeuten.

Neben der Verhaltenstherapie (1) zählen dazu die beiden psychoanalytisch begründeten psychodynamischen Psychotherapien:

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (2) und Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse) (3). Diese beiden Therapieformen richten den Blick von der Gegenwart immer wieder zurück in die Vergangenheit. Dabei geht es um die Suche, Klärung, Aufdeckung und Bearbeitung der vermuteten Ursachen der heutigen psychischen Störung in frühkindlichen Konflikten, Traumata sowie in unbewussten Motiven. So können z. B. Zusammenhänge zwischen heutigen Ehekonflikten oder psychosomatischen Magenbeschwerden und der früheren Mutterbeziehung hergestellt werden. Im Vergleich zur Verhaltenstherapie bleibt der Psychotherapeut in der Therapiegestaltung zurückhaltend.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie unterscheidet sich von der Psychoanalyse dadurch, dass die Behandlung im Sitzen und nur ca. 1 x pro Woche stattfindet. Die therapeutischen Ziele und die Therapiezeit sind begrenzt (z. B. in maximal 100 Sitzungen nur Einsicht in die frühen, inneren Konflikte, die aktuell zu Problemen führen).

Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse) findet im Liegen und mehrfach in der Woche statt (Gesetzliche Krankenkassen bezahlen bis zu 300 Stunden). Das Ziel ist, die inneren Konflikte ("neurotischen Konflikte") im Ganzen zu bearbeiten.

Neben diesen drei Richtlinienverfahren gibt es weitere Psychotherapieformen wie Gestalttherapie, Systemische Therapie, Gesprächstherapie etc., die privat finanziert werden müssen.